Paragrafen & Prosecco – Das Gewinnspiel

Mit Recht auf den Herbstweg

Gewinnspiel OBM2021 - Titelbild

Paragrafen&Prosecco beschäftigt sich immer wieder mit kniffligen Rechtsfragen. In diesem Gewinnspiel werden zehn Fragen gestellt, die auch in den Romanen von Katharina Mosel wie beispielsweise Herbstwege behandelt werden.

Beantworte die Tagesfrage in den Kommentaren unter dem Post. Es werden zehn Fragen gestellt. Mit jeder richtigen Antwort kommt dein Name in den Lostopf. Das Gewinnspiel endet am Sonntag, 7. November, um 23:59 Uhr und bis Dienstag weißt du, ob du gewonnen hast.

Viel Spaß!

Tagesfragen von Mittwoch, 3. November 2021

Es ist immer teuer, wenn der Bund der Ehe zerbricht. Nicht nur müssen Teile des Haushalts neu angeschafft werden, ein Ehepartner und Kinder haben womöglich Anspruch auf Unterhaltszahlungen und dann muss auch noch ein Anwalt bezahlt werden, der dem Richter bei der Sitzung die Situation erklärt. Gut, wenn man sich da einig ist. Dann reicht doch auch eine Anwältin, oder?

Antwort: Nein. Anwälte sind immer parteiisch und können nur eine Partei vertreten. 

Ausführlicher hat es Katharina auf ihrem Instagramaccount beantwortet. Sie geht dabei auf die Feinheiten ein.

In der zweiten Tagesfrage möchten wir von euch wissen, wie das mit der Unterhaltspflicht gegenüber Geschwistern ist. Klar, in Familien sollte man zusammenhalten und auch mal finanziell aushelfen, sofern man kann. Aber seid ihr dazu auch verpflichtet?

Antwort: Nein. Es gibt keine Unterhaltspflicht gegenüber Geschwistern

Gewinnspiel Frage 1
Gewinnspiel Frage 2

Donnerstag, 4. November 2021

„Meinen Bruder fand ich immer schon doof. Der kriegt mal nix vom Erbe!“ Oder steht ihm doch was zu? Opa konnte Papa ja auch nicht enterben. Und wie viel muss ich überhaupt jedem abgeben? Oder gehört mir sowieso alles, weil ich die letzte bin, die bei Mama und Papa gewohnt hat? Wisst ihr es?

Antwort: Nein.

In der zweiten Tagesfrage geht es um Ehepartner. Bei der Eheschließung heißt es ja „in guten wie in schlechten Tagen“. Wenn der andere dann tatsächlich  Unterstützung benötigt, hört man ja ständig, dass Ärzte nur der Familie die wahren Umstände mitteilen. Lebenspartner ohne Trauschein müssen sich hinten anstellen. Oder brauche ich noch etwas ganz anderes?

Antwort: Nein. Das geht nur, wenn ich eine Vorsorgevollmacht habe oder Betreuer bin.

Gewinnspiel Frage 3 - Titelbild
Gewinnspiel Frage 4 - Titelbild

Freitag, 5. November 2021

Heute hat Katharina auch wieder zwei Fragen bereitgestellt, die immer wieder zu Diskussionen führen. Dabei ist alles so einfach, sagt die Anwältin.

Die guten und schlechten Tage haben wir ja gestern schon angesprochen. Die finanziellen Mittel gehören zu den Top-Gründen bei der Scheidung. Da kauft einer zu viele Schuhe und der andere gleich ein PS-starkes Auto. Schon ist die Kasse wieder leer, bevor der Monat vorbei ist. Aber wie ist es in der Ehe geregelt: Muss ich immer für die Schulden meines Partners aufkommen?

Antwort: Nein, ich hafte nur, wenn ich selbst den Kreditvertrag unterschreibe oder bürge.

„Als wir geheiratet haben, sah alles so rosig aus. Und jetzt … hätten wir es mal vorher geregelt!“ Mit dem Konjunktiv kommt man in diesen Fällen nicht weiter. Aber andere Verträge kann man ja auch noch später abschließen. Meine Krankenhauszusatzversicherung klammert ja ziemlich viel aus, wenn man vorher schon was hat. Gilt das für Eheverträge auch, oder sind die dann nicht für die ganze Ehe gültig? Es ist aber auch verzwickt.

Antwort: Nein. Ein Ehevertrag kann auch während der Ehe geschlossen werden.

Gewinnspiel Frage 5 - Titelbild
Gewinnspiel Frage 6 - Titelbild

Samstag, 6. November 2021

Wenn wir heiraten, wollen wir das ganze Leben miteinander teilen. Dazu gehört doch auch das Materielle. Wenn der Schuft mich dann doch nicht so auf Händen trägt, muss er mir doch wenigstens die Hälfte seines Vermögens überlassen. Oder nicht? Von irgendwas muss ich ja auch leben. Zum Glück stehen nicht alle Ehepartnerinnern auf diesem Standpunkt. Dennoch muss ja irgendwie das Vermögen, das man gemeinsam erwirtschaftet hat, auch wieder geteilt werden. Was gehört denn da eigentlich dazu?

Antwort: Nein. Ich werde nicht Eigentümer von dem, was meinem Partner schon vor der Ehe gehört hat. 

„Drum prüfe, wer sich ewig bindet!“ Diesen Merksatz hört man heutzutage immer seltener. Aber wenn die Ehe nach wenigen Tagen schon unwiederbringlich zerrüttet ist, gibt es doch die Möglichkeit mit dem Annullieren. Hat das eigentlich schon mal jemand gemacht? Bisher kenne ich das nur aus Hollywoodfilmen, wenn aus einer Bierlaune heraus „ja“ gesagt wurde.

Antwort: Nein. Auch eine Ehe, die nur einen Tag gedauert hat, wird in der Regel durch Scheidung beendet. Das Trennungsjahr muss abgewartet werden.

Gewinnspiel Frage 7 - Titelbild
Gewinnspiel Frage 8 - Titelbild

Sonntag, 7. November 2021

Wenn ein Ehepaar keine Kinder hat, muss sich doch der Hinterbliebene wenigstens mit niemanden wegen des Erbes auseinandersetzen, oder? Ich mein‘, wer soll denn da Ansprüche erheben?! Oder ist es doch nicht so einfach?

Antwort: Nein. Wenn es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Eltern oder Geschwister und deren Abkömmlinge erben neben dem Ehepartner.

Eigentlich kann es mir ja egal sein, was mit meinen Sachen passiert, wenn ich dahingeschieden bin. Aber manche Dinge müssen einfach vorher geregelt werden. Aber was, wenn ich einen gierigen Angehörigen ausschließen will und ich partout nicht mehr zum Notar komme? Schreibe ich dann meinen letzten Willen einfach auf einen Zettel und lege ihn auf den Nachttisch? Gilt das dann überhaupt, wenn niemand zugeguckt hat? Womöglich lässt einer der Angehörigen meine letzten Anweisungen einfach verschwinden. Also doch besser amtlich machen?

Antwort: Nein. Ein handgeschriebenes Testament ist genauso wirksam wie eines, was ich bei einem Notar errichtet habe.

Gewinnspiel Frage 9 - Titelbild
Gewinnspiel Frage 10 - Titelbild

Ich weiß nicht, wie es euch geht, aber ich fand die Fragen teilweise schwer zu beantworten. Die Fragen sind für die #OBM2021 entstanden, weil die von mir vorgestellte Autorin Katharina Mosel (Herbstwege) im Hauptberuf Fachanwältin für Familien- und Erbrecht ist. Die Fragen werden in ihrer Kanzlei häufig gestellt und noch häufiger herrscht Unwissen, wie man diese Dinge so regeln kann, dass hinterher weniger gestritten wird. Von daher habe ich mich entschlossen, diesen Beitrag auch später noch sichtbar zu lassen, auch wenn die Onlinebuchmesse beendet ist.

6 Gedanken zu “Paragrafen & Prosecco – Das Gewinnspiel

  1. mehrpfot schreibt:

    Ja, bei einer Scheidung ist auch ein gemeinsamer Anwalt möglich, wenn sich die Scheidenden in allen Punkten einig sind.

    Unterhaltspflicht besteht NICHT zwischen Geschwistern, nur in direkter Linie, Eltern gegenüber Kindern und auch erwachsene Kinder gegenüber ihren Eltern.

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  2. mehrpfot schreibt:

    Die Frage 3 (Haben Geschwister einen Pflichtteil?) ist ungenau gestellt.
    Um wessen Erbe geht es und in welchem Verhältnis stehen bzw. standen die Personen?
    als Beispiel: Wenn mein Vater stirbt, erbt zuerst meine Mutter als Alleinerbin (laut Ehevertrag und Testament), danach erben die Kinder, also ich und mein Bruder zu gleichen Teilen.
    Wenn ich jetzt sterbe z.B. erbt mein Bruder in erster Linie mal nichts, denn ich habe einen Sohnemann, der alles erben würde. Sollte ich jedoch keine Kinder oder Enkel haben, erben meine Eltern als nächste Verwandte in direkter Linie und erst wenn keine Kinder und Enkelkinder und Eltern mehr vorhanden wären, würde mein Bruder als indirekte Linie von mir erben.

    Die Frage 4 (automatisches Vertreten im Notfall vom Ehepartner in gesundheitlichen und finanziellen Angelegenheiten) kann ich wie folgt beantworten:
    Nein, es gibt keine automatische Vertretungsbefugnis im Notfall in gesundheitlichen und finanziellen Belangen.
    Dies muss mit Vollmachten und oder Patientenverfügungen vorher geregelt worden sein.
    Jedoch wurde eine gesetzliche Änderung speziell für gesundheitliche Notsituationen auf den Weg gebracht, die 2023 in Kraft treten soll, dass im gesundheitlichen Notfall der Ehepartner automatisch die Gesundheitlichen Entscheidungen treffen darf.
    Für alles anderen Lebensbereiche gilt aber auch künftig, dass sich die Ehepartner rechtzeitig um entsprechende Bevollmächtigungen gekümmert haben müssen.

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  3. mehrpfot schreibt:

    Grundsätzlich hafte ich nicht für die Schulden meines Ehepartners, außer wir unterschreiben beide einen Vertrag etc.pp, dann sind wir Gesamtschuldner.
    Ein Ehevertrag kann nichr nur vor der Heirat geschlossen werden, sondern auch erst nach der Heirat.

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  4. mehrpfot schreibt:

    Mir als Verheiratete gehört nicht automatisch das Vermögen des Ehepartners. Ganz im Gegenteil. Sein mit in die Ehe gebrachtes Vermögen gehört auch in der Ehe ihm, gleiches gilt für evtl. Erbschaften. Auch das gehört allein ihm und wird dann zu seinem Anfangsvermögen zugezählt. Anders sieht es aber mit dem Wertzuwachs aus. Dieser gilt dann als „gemeinsam erwirtschaftet“.

    Eine kurze Ehe wird nicht immer „annulliert“. Diese Eheaufhebung geht nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie z.B. Minderjährigkeit eines Ehepartners und dadurch nicht geschäftsfähig, bereits verheiratet, auch Täuschung darüber, zum Zeitpunkt der Eheschließung Unzurechnungsfähig (Geisteskrank, berauscht durch Drogen), Scheinehe.

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  5. mehrpfot schreibt:

    Irgendwie erinnert für mich die Frage 9 an bereits von mir gegebenen Antworten.
    Ich erbe automatisch nicht ALLES, wenn mein Partner stirbt, sondern auch direkte Verwandte bekommen was ab.
    Da wir kinderlos geblieben sind, haben seine Eltern Anspruch darauf oder eben direkte Nachkommen sprich Geschwister meines Partners.
    Wenn mein Partner jedoch ein Testament zu meinen Gunsten gemacht hat oder wir auch den Nachlaß im Falle des Falles über einen Ehevertrag geregelt haben, schaut die Sache anders aus, wenn wir jeweils den Anderen Partner eingesetzt haben.
    Ein Testament übrigens hat keine Notarpflicht, erleichtert aber im Falle des Falles das Regeln des Nachlasses und des letzten Willens ungemein.

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